China

Visa für China

China bietet verschiedene Visakategorien für ausländische Besucher an, darunter Touristen-, Geschäfts-, Familienbesuchs-, Studenten- und Arbeitsvisa. Jede Kategorie hat spezifische Anforderungen, Gebühren und Bearbeitungszeiten. Die Q-Serie-Visa decken Familienbesuche ab, während Z-Visa für die Beschäftigung und X-Visa für das Studium bestimmt sind. Nachfolgend finden Sie alle verfügbaren Visatypen mit detaillierten Anleitungen für jeden.

Visum-Überblick

China hat seine visafreien Einreiseregelungen erheblich erweitert, wobei 50 Länder nun für bis zu 30 Tage visafreie Reisen zu Zwecken wie Tourismus, Geschäft, Familienbesuchen und Transit berechtigt sind. Die meisten dieser Regelungen wurden bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Zusätzlich ist eine 24-Stunden-Visafrei-Transitregelung für die meisten Nationalitäten verfügbar, und ein 144-Stunden- (oder in einigen Fällen 240-Stunden-) Visafrei-Transit gilt für Bürger von 55 Ländern an bestimmten Häfen. Der Visumantragsprozess nutzt hauptsächlich das China Online Visa Application (COVA)-System für die erste Einreichung, gefolgt von der persönlichen Abgabe des Reisepasses und der Erfassung biometrischer Daten bei einer chinesischen Botschaft, einem Konsulat oder einem Visumantragsdienstzentrum. Jüngste Änderungen umfassen vereinfachte Dokumentenanforderungen für L-Visa und die Einführung einer obligatorischen Online-Ankunftskarte für die meisten ausländischen Staatsangehörigen.

Wichtige Punkte

Visafreie Einreise für 50 Länder für bis zu 30 Tage, die meisten Regelungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
24-Stunden-Visafrei-Transit für alle Nationalitäten und 144/240-Stunden-Visafrei-Transit für 55 Länder an bestimmten Häfen.
Obligatorisches China Online Visa Application (COVA)-System für die Erstantragstellung, gefolgt von der persönlichen Abgabe des Reisepasses und der Biometrie.
Online-Ankunftskarte für die meisten ausländischen Staatsangehörigen erforderlich, gültig ab dem 20. November 2025.
Visagebühren und Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und spezifischer chinesischer Botschaft/Konsulat. Eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen Aufpreis möglich.

Reisetipps

  • Überprüfen Sie immer die spezifischen Anforderungen und Bearbeitungszeiten bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland, da diese variieren können.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass über das beabsichtigte Aufenthaltsdatum hinaus noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei leere Visaseiten enthält.
  • Füllen Sie das China Online Visa Application (COVA)-Formular genau aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch, bevor Sie Ihren persönlichen Termin vereinbaren.
  • Füllen Sie die obligatorische Online-Ankunftskarte vor Ihrer Reise nach China oder bei der Ankunft mit den dafür vorgesehenen intelligenten Geräten oder Papierformularen aus.
  • Engagieren Sie sich nicht in arbeitsbezogenen Aktivitäten, wenn Sie im Rahmen einer visafreien Regelung einreisen, da dies zu Geldstrafen, Abschiebung und Wiedereinreisesperren führen kann.

Alle Visum-Typen

Häufig gestellte Fragen

Q2-Visum

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Ja, als deutscher Staatsbürger benötigen Sie grundsätzlich ein Visum für die Einreise nach China. Das Q2-Visum ist speziell für kurzfristige Familienbesuche (bis zu 180 Tage pro Einreise) bei chinesischen Staatsbürgern oder Ausländern mit ständigem Wohnsitz in China vorgesehen. Es unterscheidet sich vom Q1-Visum, das für langfristige Familienzusammenführungen (über 180 Tage) gedacht ist und nach Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung erfordert. Das L-Visum ist ein Touristenvisum und erfordert keine familiäre Verbindung in China. Wenn Sie also keine Verwandten haben, die chinesische Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigte sind, sollten Sie stattdessen ein L-Visum beantragen. Sie beantragen Ihr Visum bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder den Generalkonsulaten in Frankfurt, Hamburg, München oder Düsseldorf. Quelle: https://cs.mfa.gov.cn/wgrlh/lhqz/cjwdn_660600/201407/t20140717_961499.shtml
Das Q2-Visum deckt Ehepartner, Eltern, Kinder, Ehepartner von Kindern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder und Schwiegereltern von chinesischen Staatsbürgern oder ausländischen Inhabern einer chinesischen Daueraufenthaltsgenehmigung ab. Der einladende Verwandte muss ein in China lebender chinesischer Staatsbürger oder ein Ausländer mit einer chinesischen Daueraufenthaltsgenehmigung sein. Quelle: https://nz.china-embassy.gov.cn/lsfw/qz/202310/t20231019_11163526.htm
Nein. Das Q2-Visum ist ausschließlich für Familienbesuche vorgesehen. Jede Form von Anstellung, bezahlter Arbeit oder geschäftlicher Tätigkeit erfordert ein separates Z- (Arbeits-) oder M- (Geschäfts-) Visum. Das Arbeiten mit einem Q2-Visum stellt einen Verstoß gegen das chinesische Einwanderungsgesetz dar und kann zu Geldstrafen, Inhaftierung oder Abschiebung führen. Quelle: https://www.nia.gov.cn/
Ein einmaliges Q2-Visum erlaubt in der Regel Aufenthalte von 30, 60, 90 oder bis zu 180 Tagen pro Einreise, je nachdem, was das Konsulat gewährt. Sie können eine einmalige Verlängerung bei der örtlichen Ausländerbehörde (Public Security Bureau, PSB Exit-Entry Administration) beantragen, bevor Ihr genehmigter Aufenthalt abläuft. Verlängerungen sind nicht garantiert und werden normalerweise für 30 Tage gewährt. Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer führt zu einer Geldstrafe von 500 CNY pro Tag (begrenzt auf 10.000 CNY) und möglicherweise zur Inhaftierung. Quelle: https://cs.mfa.gov.cn/wgrlh/lhqz/cjwdn_660600/201407/t20140717_961499.shtml
Ja. Chinesische Botschaften können 6-monatige, 12-monatige oder sogar 10-jährige Mehrfach-Q2-Visa ausstellen, abhängig von Ihrer Nationalität und dem bilateralen Abkommen zwischen China und Ihrem Land. US-Passinhaber sind beispielsweise typischerweise für 10-jährige Mehrfach-Q2-Visa berechtigt. Für deutsche Staatsbürger sind in der Regel 6- oder 12-monatige Mehrfachvisa möglich. Jede Einreise ist weiterhin auf die genehmigte Aufenthaltsdauer (z.B. 60 oder 120 Tage pro Besuch) begrenzt. Quelle: https://www.visaforchina.cn/

Visa-free-transit-Visum

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Als deutscher Staatsbürger profitieren Sie von der unilateralen visumfreien Einreise nach China für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen. Diese Regelung gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2026 und erlaubt Ihnen die Einreise zu touristischen, geschäftlichen Zwecken, Familienbesuchen oder zum Transit, ohne dass ein Weiterreiseticket in ein Drittland erforderlich ist (<a href="https://en.nia.gov.cn/n147418/n147463/c183390/content.html">NIA</a>).<br><br>Der 240-Stunden-Transit ist für Sie primär relevant, wenn:<br><ul><li>Sie die Bedingungen der 30-Tage-Regelung nicht erfüllen (z.B. wenn diese Regelung nach 2026-12-31 nicht verlängert wird).</li><li>Ihr Reiseplan zwingend einen Transit in ein Drittland oder eine Drittregion vorsieht und Sie die 30-Tage-Regelung aus irgendeinem Grund nicht nutzen möchten oder können.</li></ul>In den meisten Fällen ist die 30-Tage-Regelung für Sie die einfachere und flexiblere Option.
Staatsangehörige von 55 Ländern qualifizieren sich, darunter auch Deutschland. Die Liste umfasst 40 europäische Länder (u.a. Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Russland), die USA, Kanada, Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Australien, Neuseeland und 7 asiatische Länder (Brunei, Indonesien, Japan, Katar, Singapur, Südkorea, VAE). Die vollständige Liste finden Sie auf der <a href="https://en.nia.gov.cn/n147418/n147463/c183412/content.html">NIA-Richtlinienseite</a>.
Ja, der 240-Stunden-Transit ist visumfrei und es fallen keine Gebühren an. Die Grenzkontrolle stellt bei der Einreise eine temporäre Einreiseerlaubnis ohne Kosten aus (<a href="https://en.nia.gov.cn/n147418/n147463/c183412/content.html">NIA</a>).
Nein, für den 240-Stunden-Transit ist dies nicht möglich. Die Richtlinie deckt den Transit in ein Drittland oder eine Drittregion ab – Ihr Weiterreiseziel muss sich von Ihrem Ankunftsland unterscheiden. Eine Rundreise wie Frankfurt → Shanghai → Frankfurt qualifiziert nicht; dafür benötigen Sie ein Visum (oder die 30-tägige visumfreie Einreise, falls zutreffend und verfügbar).
In der Praxis ja. Die offizielle Formulierung lautet Transit in ein Drittland <em>oder eine Drittregion</em>, und Reiserouten wie München → Shanghai → Hongkong werden allgemein akzeptiert. Da die NIA-Seite keine Beispiele aufzählt, sollten Sie bei grenzwertigen Routings vor der Buchung die NIA-Hotline 12367 kontaktieren, um dies zu bestätigen (<a href="https://en.nia.gov.cn/n147418/n147463/c183412/content.html">NIA</a>).

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