Frankreich

Visa für Frankreich

Frankreich, ein Kernmitglied des Schengen-Raums, bietet Reisenden eine vielfältige Visalandschaft. Seine Politik erleichtert den Tourismus und Geschäftsreisen für viele, implementiert aber auch robuste Kontrollen für längere Aufenthalte und den Wohnsitz, insbesondere mit bevorstehenden digitalen Systemen und strengeren Integrationsanforderungen.

Visum-Überblick

Frankreichs Visapolitik wird weitgehend durch die Schengen-Bestimmungen geregelt, die Bürgern von etwa 60 Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Ländern visumfreie Einreisen für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) ermöglichen. Für diejenigen, die ein Visum benötigen, dient das offizielle France-Visas-Portal als zentrale Antragsplattform für Kurzaufenthalts- (Schengen) und verschiedene Langzeitvisa. Jüngste Änderungen für 2025-2026 umfassen erhöhte Visagebühren, die vollständige Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES) für die biometrische Registrierung und die bevorstehende obligatorische ETIAS-Autorisierung für visumbefreite Reisende ab Ende 2026. Darüber hinaus führen bedeutende Reformen für langfristige Aufenthalte und Einbürgerungen, die ab Januar 2026 in Kraft treten, höhere Französischkenntnisse und einen obligatorischen Staatsbürgerschaftstest ein.

Wichtige Punkte

Visumfreie Einreise für etwa 60 Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Länder für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).
Die Gebühr für Schengen-Kurzaufenthaltsvisa wurde ab April 2025 auf 90 € erhöht.
Die Gebühren für Langzeitvisa wurden ab April 2025 auf 225 € erhöht.
ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) wird ab Ende 2026 für visumbefreite Reisende obligatorisch sein, kostet 7 € und ist 3 Jahre gültig.
Die Bearbeitung von Schengen-Kurzaufenthaltsvisa dauert in der Regel 15 Kalendertage, kann aber in der Hochsaison oder bei komplexen Anträgen auf 30-60 Tage verlängert werden.
Langzeitvisa erfordern in der Regel 1 bis 3 Monate Bearbeitungszeit.
Neue Sprachanforderungen (A2 für mehrjährige, B1 für 10-jährige Aufenthaltskarten) und ein 40-Fragen-Staatsbürgerschaftstest (80 % Bestehensquote) für Aufenthaltsanträge treten ab Januar 2026 in Kraft.
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) wurde am 10. April 2026 vollständig in Betrieb genommen und ersetzt die Passstempelung durch eine automatisierte biometrische Registrierung für alle Nicht-EU-Kurzaufenthaltsreisenden.

Reisetipps

  • Beantragen Sie Ihr Visum immer über das offizielle France-Visas-Portal, um Betrug zu vermeiden und genaue Informationen zu gewährleisten.
  • Beantragen Sie Ihr Visum weit vor Ihrem geplanten Reisedatum, idealerweise 2-3 Monate für Kurzaufenthaltsvisa und 4-8 Wochen für Langzeitvisa, insbesondere während der Hauptreisezeiten (April bis Juli).
  • Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Belege vollständig, korrekt und bei Bedarf ins Französische oder Englische übersetzt sind, da unvollständige Anträge zu erheblichen Verzögerungen oder Ablehnungen führen können.
  • Für Kurzaufenthaltsvisa sollten Sie in der Lage sein, ausreichende finanzielle Mittel (z. B. 65 € pro Tag mit Hotelbuchung, 120 € pro Tag ohne) und eine gültige Reisekrankenversicherung nachzuweisen, die medizinische Notfälle und Rückführungskosten von mindestens 30.000 € abdeckt.
  • Wenn Sie ein Langzeitvisum erhalten, das einem Aufenthaltstitel (VLS-TS) entspricht, müssen Sie es innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich online über das offizielle Einwanderungsportal (ANEF-Website) validieren, um Ihren legalen Status zu erhalten.