Spanien

Visa für Spanien

Spanien, ein prominentes Mitglied des Schengen-Raums, bietet vielfältige Visumoptionen für Reisende, Arbeitnehmer und Einwohner. Seine Visalandschaft zeichnet sich durch visumfreie Einreise für viele Nationalitäten, ein kürzlich eingeführtes Digitales Nomadenvisum und die Abschaffung seines Goldenen Visumprogramms im Jahr 2025 aus.

Visum-Überblick

Spaniens Visapolitik wird hauptsächlich durch seine Mitgliedschaft im Schengen-Raum bestimmt, die Bürgern zahlreicher Länder visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu Tourismus-, Geschäfts- oder Kurzstudienzwecken ermöglicht. Eine ETIAS-Reisegenehmigung wird jedoch für diese visumbefreiten Reisenden Ende 2026 obligatorisch. Für längere Aufenthalte bietet Spanien verschiedene nationale Visa an, darunter das beliebte Digital Nomad Visa, das 2023 eingeführt wurde und sich an Remote-Arbeiter richtet. Das Land bietet auch ein Non-Lucrative Visa für Personen mit passivem Einkommen an. Eine bedeutende jüngste Änderung ist die offizielle Beendigung des spanischen Golden-Visa-Programms am 3. April 2025, wobei bestehende Inhaber ihre Rechte behalten. Visumanträge für nicht visumbefreite Nationalitäten werden über spanische Konsulate oder autorisierte Visazentren wie BLS International bearbeitet.

Wichtige Punkte

Visumfreie Einreise für Bürger aus über 60 Ländern (einschließlich EU/EWR, USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Japan) für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) wird ab dem letzten Quartal 2026 für visumbefreite Reisende obligatorisch und kostet 7 €.
Das 2023 eingeführte Digital Nomad Visa erfordert ein Mindesteinkommen von ca. 2.849 € pro Monat für einen einzelnen Antragsteller (200 % des spanischen SMI für 2026).
Die Schengen-Visagebühren betragen 80 € für Erwachsene und 40-47 € für Kinder von 6-11 Jahren, mit Bearbeitungszeiten von typischerweise 10-15 Arbeitstagen.
Spanien hat sein Golden-Visa-Programm am 3. April 2025 offiziell abgeschafft.

Reisetipps

  • Für Kurzaufenthalte stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate über Ihr beabsichtigtes Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
  • Schließen Sie bei der Beantragung eines Schengen-Visums immer eine umfassende Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Notfälle und Rückführung ab.
  • Wenn Sie ein Digital Nomad Visa beantragen, beachten Sie die spezifischen Einkommensanforderungen (200 % des SMI) und den Unterschied zwischen der Beantragung aus dem Ausland (1-Jahres-Visum) und innerhalb Spaniens (Aufenthaltserlaubnis von bis zu 3 Jahren).
  • Reisende aus visumbefreiten Ländern sollten sich auf die ETIAS-Anforderung vorbereiten, die voraussichtlich Ende 2026 in Betrieb gehen wird, und online über das offizielle EU-Portal beantragen.
  • Für jedes Langzeitvisum sollten Sie auf mögliche Änderungen der Dokumentationsanforderungen vorbereitet sein, insbesondere mit der neuen Einwanderungsverordnung (Gesetz RD 1155/2024), die am 20. Mai 2025 in Kraft tritt.